Leistungen

Ein Überblick über unser Leistungsangebot

AMBULANTES CLEARING

(Gesetzliche Grundlage: § 35a, § 37 i. V. m. § 27 KJHG / SGB VIII)

Das ambulante Clearing ist eine geeignete Verfahrensweise bei unklaren oder schwer einschätzbaren Ausgangsbedingungen.

Das ambulante Clearing dient:

  • der Abklärung der familiären und der erzieherischen Situation für Familien in Krisen,
  • der Analyse und Erarbeitung von Einschätzungen,
  • der Anfertigung einer umfangreichen systemischen- und ressourcenorientierten Diagnostik unter Einbeziehung der sozialpädagogisch- heilpädagogischen Diagnostik (bei Bedarf kann eine psychologische Diagnostik hinzugezogen werden),
  • der Entwicklung individueller Lebensperspektiven für das Kind/ den Jugendlichen unter besonderer Berücksichtigung seines familiären Hintergrundes.
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SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

(Gesetzliche Grundlage: §31 SGB VIII)

Zur Unterstützung von Familien mit Kindern und Jugendlichen wird dieses Angebot eingesetzt. Es handelt sich hierbei ebenfalls um eine bedeutsame Regelleistung im Bereich der ambulanten Hilfen. Dabei steht die Stärkung der Ressourcen und somit die Hilfe zur Selbsthilfe im Zentrum der angebotenen Leistung. Neben der Bearbeitung bestehender Konflikte und der Unterstützung und Aktivierung zur Lösungsfindung ist das Ziel, weiterführende Ressourcen zu aktivieren, um nachhaltig eine Selbststärkung des jeweiligen Familiensystems zu erzielen.

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ERZIEHUNGSBEISTAND BETREUUNGSHILFE

(Gesetzliche Grundlage: §30 SGB VIII)

Bei der Betreuungsform des Erziehungsbeistandes; Betreuungshelfers handelt es sich um eine der grundlegenden Regelleistungen im ambulanten Hilfespektrum. In den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens werden Alleinerziehende, Jugendliche und junge Erwachsene je nach im Hilfeplan festgesetzten pädagogischen Auftrag durch den Helfer des Trägers unterstützt. Als kontinuierliche Bezugsperson schaffen die Helfer Vertrauen zu den Klienten und stärken ihre Ressourcen.

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DOLMETSCHERTÄTIGKEIT FÜR JUGENDÄMTER

Wir bieten in mehreren Sprachen (Türkisch, Kurdisch, Russisch, Französisch, Englisch, Italienisch, Arabisch, Bosnisch, Persisch und weitere Sprachen auf Anfrage) Dolmetschertätigkeiten für fachliche Vermittlung zwischen Jugendämtern und Familien.

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SCHULBEGLEITUNG UND SOZIALE INTEGRATION

Die Schulbegleitung ist eine Einzelfallmaßnahme, die Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten und in der Regel direkt im Klassenzimmer stattfindet. Aufgrund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung bedarf das Kind der besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten.

Eine Differenzierung in die Einsatzgebiete allgemeine Schule und Förderschule ist möglich, aber nicht unbedingt nötig. Dennoch unterscheidet sich die Schulbegleitung in den beiden Schulformen. Inklusionsklassen der Regelschule besuchen meist Kinder, deren Behinderungsgrad nicht so hoch ist wie bei Kindern in der Förderschule. Dementsprechend ist der Unterstützungsbedarf geringer als an Förderschulen, in denen nur Schüler mit sehr hohem Förderbedarf eine Schulbegleitung erhalten, da dort bereits ein großes Team von Sonderpädagogen vorhanden ist. Da es diese an allgemeinen Schulen im Normalfall nicht gibt, sind hier Schulbegleiter oftmals mehr auf sich alleine gestellt und tragen eine größere Verantwortung für das Kind. Der Einsatz von Schulbegleitern konzentriert sich hauptsächlich auf Grundschulen, gefolgt von Haupt- bzw. Mittelschulen.

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FREIZEITGESTALTUNG KINDER UND JUGENDLICHE

Was Kinder in ihrer Freizeit tun, ist sehr vielfältig und vielschichtig. Nach Abzug der Zeiten für Schulunterricht, Lernen, Hausaufgaben, häusliche Pflichten und Wege sowie Routinetätigkeiten wie Essen und Körperpflege verfügen Kinder je nach Alter, Geschlecht und Schulart über ein unterschiedliches Maß an “freier” Zeit. Persönliche Interessen und Neigungen, Lebensumstände und die bestehenden Angebote bestimmen das Spektrum und den zeitlichen Umfang der Freizeitaktivitäten. Bis zu einem gewissen Grad werden sie aber auch von den Erwartungen und Ansprüchen der Eltern an eine “sinnvolle” Freizeitgestaltung geprägt.

Schwerpunktmäßig wird die “Freizeit” mit unterschiedlicher Gewichtung für folgende Bereiche verwendet:

  • Spielen, etwa in der Wohnung, im Wohnumfeld oder bei Freunden
  • Nichtstun, Entspannen, Ausruhen
  • Teilnahme an institutionalisierten Freizeitangeboten (Vereine, Kindergruppen, musische oder sportliche Bildungsangebote)
  • Nutzung von Büchern, Computern und anderen Medien
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WOHNGRUPPE ZUR VERSELBSTSTÄNDIGUNG FÜR JUNGE MENSCHEN

(Gesetzliche Grundlage: § 27 KJHG in Verbindung mit § 35 und § 41 KJHG)

Unser umfassendes Angebot bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich intensiv auf den Eintritt in das eigenständige Leben vorzubereiten und das Leben in der eigenen Wohnung erfolgreich zu meistern.

Unser Anliegen ist es, jedem von uns betreuten jungen Menschen durch die gemeinsame und pädagogisch strukturierte Gestaltung des Alltags und die intensive individuelle Arbeit Unterstützung zu geben und Entwicklungsmöglichkeiten in dem Maße zu schaffen, wie es zu einer selbstbestimmten Lebensführung und zur Persönlichkeitsentwicklung notwendig ist.

Gesetzliche Grundlagen bilden § 35 in Verbindung mit §41 SGB VIII (Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung) beziehungsweise §27 in Verbindung mit §30 SGB VIII (Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer). HSH Netzwerk betreibt zu diesem Zweck 6 Wohngruppen in Troisdorf.
Die direkte Betreuungsarbeit der Mitarbeiter/innen erfolgt durch Kontakte, die vorrangig im jeweiligen Trainingswohnbereich zu fest vereinbarten Terminen stattfinden.

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